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Projekt Sinikom
Stadt Garbsen
Stadt Melle
Stadt Wunstorf
Stadt Nordhorn
Landkreis Schaumburg
Region Hannover
Informatikzentrum Niedersachsen
KDO
Telehaus Nordhorn
Dr. Binner Consulting
 

2. Platz für Projekt SiNiKom im
dritten E-Government-Wettbewerb


 

Infos und Fotos

   


   
   
 
 
 
   
SiNiKom

Herzlich willkommen auf der Homepage des SiNiKom Projekts!

SignaturCard Niedersachsen Kommunaler Bereich

Um eine landesweite Einführung der elektronischen Signatur zu forcieren, hat das Land Niedersachsen mit den Städten Garbsen, Nordhorn, Wunstorf, Melle sowie dem Landkreis Schaumburg vereinbart, das Projekt SiNiKom (SignaturCard Niedersachsen Kommunaler Bereich) zur Einführung der elektronischen Signatur und Verschlüsselung für die E-Mail-Kommunikation sowie die Dateiablage in den niedersächsischen Kommunalverwaltungen zu starten.

(Der Nutzen einer elektronischen Signatur liegt eindeutig in einem rechtsverbindlichen, sicheren und vor allen Dingen schnellen Austausch von Daten und Dokumenten.)

Im Rahmen dieses 3-jährigen Projektes wird das Land Niedersachsen die Kommunikations-Partner mit der SignaturCard Niedersachsen, Chipkartenlesern und Software für einen sicheren E-Mail-Verkehr ausrüsten. Diese zusätzlichen Ausstattungen ermöglichen es dem E-Mail-System, E-Mails inklusive deren Anhänge (bspw. Textdateien) zu verschlüsseln (=für Unbefugte unlesbar) und zu signieren (= digitale Unterschrift).

Die Kosten für Signaturkarten, Kartenleser und Software werden für die Dauer des Projektes vom Land Niedersachsen übernommen.

Die elektronische Kommunikation (E-Mail) hat mit ständig steigender Tendenz in allen Lebensbereichen Einzug gehalten und ersetzt schon in vielen Fällen den herkömmlichen Brief in Papierform. Papiergebundene Dokumentation und Kommunikation weichen in zunehmenden Maße neuen elektronischen Medien. Elektronische Daten können jedoch nicht wie Papierdokumente in bisheriger Weise eigenhändig unterschrieben werden, denn eine elektronische Kommunikation und ein elektronischer Geschäftsverkehr machen elektronische Signaturen und entsprechende Authentifizierungsdienste für Daten erforderlich.

Eine elektronische Signatur dient als Unterschrift unter einem elektronischen Dokument und ist gem. Formanpassungsgesetz vom 13.07.2001 der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Benutzt wird ein asymmetrisches kryptographisches Verfahren. Für jeden Beteiligten am Signatursystem wird ein Schlüsselpaar generiert, ein persönlicher und ein öffentlicher Schlüssel, praktisch als spezielles Unterschriftsmerkmal. Durch Signatur lässt sich sicherstellen, dass ein Dokument tatsächlich von dem angegebenen Absender stammt (Identifizierung) und dass es auf seinem Weg durch das Internet nicht verändert wurde (Authentifizierung). Eine elektronische Signatur gewährleistet also die Unverändertheit (Integrität) der Daten und die Identität der Person des Versenders (Authentizität). Durch die Verschlüsselung können zudem die Daten vor unbefugtem Zugriff gesichert werden (Vertraulichkeit).


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